Kurzgutachten
Die solide Basis für Ihre Immobilientransaktion
Ein Kurzgutachten ist sinnvoll, wenn Sie:
- gemeinsam geerbt haben, sich einig sind und eine objektive Werteinschätzung benötigen
- das Finanzamt die Erbschaftssteuer festgesetzt hat und Sie eine Reduzierung der Erbschaftssteuer erreichen möchten
- Sie sich scheiden lassen und eine objektive Wertermittlung als Grundlage für Entscheidungen und Vereinbarungen benötigen
Wir benötigen von Ihnen dazu:
- Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Bau- und Altlastenabfrage (können wir für Sie beantragen)
- Pläne, Wohnflächenberechnung, Ansichten und Schnitte (soweit vorhanden)
- Vollmacht zur Beantragung der Unterlagen und zur Einsicht in die Bauakte
Kosten auf Anfrage
Frau Thelens sachkundige Beratung ist uns sofort positiv aufgefallen. Sie war stets bereit, uns geduldig alle anstehenden Fragen und Probleme zu erörtern. Sehr hilfreich waren dabei verschiedene Lösungsvorschläge und entsprechende Alternativen, die sie uns ausführlich vorgestellt hat. Wir würden jederzeit wieder gerne mit Frau Thelen zusammenarbeiten.“
Erbengem. Wolf
