Wir sind für Sie da!
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Kurzgutachten

Die solide Basis für Ihre Immobilientransaktion

Ein Kurzgutachten ist sinnvoll, wenn Sie:

  • gemeinsam geerbt haben, sich einig sind und eine objektive Werteinschätzung benötigen
  • das Finanzamt die Erbschaftssteuer festgesetzt hat und Sie eine Reduzierung der Erbschaftssteuer erreichen möchten
  • Sie sich scheiden lassen und eine objektive Wertermittlung als Grundlage für Entscheidungen und Vereinbarungen benötigen

Wir benötigen von Ihnen dazu:

  • Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Bau- und Altlastenabfrage
 (können wir für Sie beantragen)
  • Pläne, Wohnflächenberechnung, Ansichten und Schnitte 
(soweit vorhanden)
  • Vollmacht zur Beantragung der Unterlagen und zur Einsicht in die Bauakte

 

Kosten auf Anfrage

 

Frau Thelens sachkundige Beratung ist uns sofort positiv aufgefallen. Sie war stets bereit, uns geduldig alle anstehenden Fragen und Probleme zu erörtern. Sehr hilfreich waren dabei verschiedene Lösungsvorschläge und entsprechende Alternativen, die sie uns ausführlich vorgestellt hat. Wir würden jederzeit wieder gerne mit Frau Thelen zusammenarbeiten.“

Erbengem. Wolf

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