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FAQ

A

Auflassungsvormerkung: 
Vor der Kaufpreiszahlung wird zugunsten und Absicherung des Käufers eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Damit wird verhindert, dass das Objekt mehrfach verkauft wird.

B

Bauantrag: 
Ist der Antrag eines Bauherren auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Wie bei der Finanzierungsvollmacht kann der Verkäufer dem Käufer das Recht, baurechtliche Anträge zu stellen, erteilen. Der Verkäufer wird von evtl. anfallenden Kosten befreit.



Besitzübergabe: 
Besitz, Nutzen und Lasten gehen erst nach Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Unter Umständen sind notariell abgesicherte Sonderregelungen möglich, um eine frühere oder spätere Nutzung zu vereinbaren. 



C

D

E

Eigentumsübergang: 
Nur nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt die Eigentumsumschreibung (Auflassung) für den Käufer im Grundbuch.



F

Finanzierungsvollmacht:
 Grundschulden kann ausschließlich der Eigentümer bestellen. Benötigt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld, so muss der Verkäufer bei der Bestellung von Grundschulden mitwirken und erteilt dem Käufer im Notarvertrag eine Finanzierungsvollmacht. Die Zahlung wird vom Notar überwacht.



G

Gemeinschaftseigentum: 
Gemeinschaftliche Besitzanteile der Eigentümergemeinschaft wie Grundstück, Treppen, Fahrstuhl, Dach, Strangleitungen, tragende Wände und Decken usw.

H

I

J

K

Kaufpreisfälligkeit: 
Der Kaufpreis ist in der Regel erst fällig nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung und Löschung vorhandener Belastungen im Grundbuch, wie zum Beispiel der Grundschulden.



L

M

Miteigentumsanteil:
 Häufig als Promillesatz angegebene 1.000tel eines Gemeinschaftseigentums, fast immer definiert über die Fläche des Sondereigentums. Dient in der Regel auch zur Berechnung weiterer Kosten und Umlagen.



N

O

P

Q

R

S

Sondereigentum: die untrennbar mit einem Miteigentumsanteil verbundenen Flächen wie Wohnungen oder gewerbliche Flächen. Nicht zu verwechseln mit Flächen, die dem Sondernutzungsrecht unterliegen, wie zum Beispiel Tiefgaragenplätze oder Gärten. 





Sondernutzungsrechte: 
erlauben ein privilegiertes Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel für Rasenflächen oder Abstellplätze.


T

Teilungserklärung: 
Größe und Lage einer Wohnung/Immobilie (Sondereigentum) werden hier beschrieben und/oder Nutzungsrechte an Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte und die Gemeinschaftsordnung geregelt. 



U

V

W

X

Y

Z

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